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Bildungsscheck

Für Beschäftigte und Betriebe. Weiterkommen mit dem Bildungsscheck NRWv

Bildungsscheck NRW unterstützt berufliche Weiterbildung - Beschäftigung sichern, Fachkräfte gewinnen
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung Anstrengungen zur beruflichen Weiterbildung. Vor allem im Fokus: Geringqualifizierte und weiterbildungsferne Beschäftigte. Das Förderangebot richtet sich an Betriebe, Beschäftigte und Berufsrückkehrende. Finanziert wird es aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.
Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen Zuschuss von 50 Prozent, max. 500,- Euro zu den Weiterbildungskosten. Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert diesen Anteil aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Die andere Hälfte tragen im betrieblichen Zugang die Betriebe und im individuellen Zugang die Beschäftigten selbst.

Wer wird gefördert?

Den Bildungsscheck können Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Betriebe erhalten.
Im individuellen Zugang richtet sich der Bildungsscheck an Beschäftigte aus Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von max. 30.000,- Euro (max. 60.000,- Euro bei gemeinsamer Veranlagung). Dabei sollen ausdrücklich folgende Gruppen angesprochen werden:

  • Zugewanderte bzw. Menschen mit Migrationshintergrund (selbst oder ein Elternteil aus dem Ausland zugewandert)
  • Berufsrückkehrende
  • Beschäftigte ohne Berufsabschluss
  • Un- oder Angelernte oder länger als vier Jahre nicht im Ausbildungsberuf tätig
  • atypisch Beschäftigte
  • befristet Beschäftigte
  • Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer
  • geringfügig Beschäftigte
  • Teilzeitbeschäftigte bis 20 Stunden/Woche

Im betrieblichen Zugang richtet sich der Bildungsscheck an kleinere und mittlere Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten. Schwerpunkt sind hier Beschäftigte mit einem jährlichen Arbeitnehmerbrutto von maximal 39.000,- Euro. Eine Bildungsprämie des Bundes erhalten Beschäftigte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 20.000,- Euro (und bei gemeinsam Veranlagten 40.000,- Euro) mit einem maximalen Zuschuss von 500,- Euro (50 Prozent der Kurskosten von max. 1.000,- Euro).

Was wird gefördert?

Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen Zuschuss von 50 Prozent, max. 500,- Euro zu den Weiterbildungskosten. Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert diesen Anteil aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Die andere Hälfte tragen im betrieblichen Zugang die Betriebe und im individuellen Zugang die Beschäftigten selbst.
Weitere Informationen zu diesem Auszug und interessante Links finden Sie auf der Internetseite der

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Bei Interesse rufen Sie uns einfach an.


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